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BM - Berater-Magazin
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Relevanz  •  Datum
01.01.1970
: Bindung von Leistungsträgern in der Insolvenz

Die Bindung von Leistungsträgern an ein insolventes Unternehmen kann über den Erfolg einer Sanierung entscheiden. Bisher förderte der Gesetzgeber dies u. a. durch Regelungen zum Insolvenzgeld (§§ 183 ff. SGB III). Der 6. Senat des BAG stärkt diese Tendenz, indem er mit Urteil vom 6.10.2011 (BB 2011, 2611) die Zahlung von bis zu drei Monate rückständiger Vergütung als Bargeschäft einordnet, eine Anfechtung also erheblich erschwert.

01.01.1970
: Die Unkündbarkeit des internen Datenschutzbeauftragten

Gemäß § 4 f. BDSG sind Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Den Unternehmen steht es hierbei frei, ob sie eine externe Person oder einen eigenen Arbeitnehmer zum DSB bestellen. Da der Einsatz eines externen DSB regelmäßig deutlich höhere Kosten verursacht, greifen insbesondere kleinere Unternehmen gerne auf eigene Arbeitnehmer zurück, die dann oft neben ihrer eigentlichen Tätigkeit zusätzlich die Aufgaben des DSB übernehmen. Hierbei werden jedoch häufig die damit einhergehenden kündigungsschutzrechtlichen Folgen nicht ausreichend bedacht.

01.01.1970
: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Beitragsbescheide des PSVaG

In der Literatur (zuletzt <hh>Joussen</hh>, BB 2010, 1469) wurde im Lichte der hohen Beiträge zur gesetzlichen Insolvenzsicherung im Krisenjahr 2009 vereinzelt die Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide des PSVaG hinterfragt. Hierbei entwickelte sich eine Diskussion, die Argumente zur Auslegung des geltenden Gesetzesrechtes mit den Reformüberlegungen für die künftige Beitragsgestaltung vermischt. Für die Mitgliedsunternehmen des PSVaG ist dies misslich, da sie in Rechtsstreite getrieben werden, die nach ständiger Rechtsprechung keine Erfolgsaussichten haben. Laut BVerwG und BVerfG ist dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Beitragspflicht zum PSVaG ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet. Die Beiträge dienen nicht der Abgeltung eines individuellen Vorteils des beitragszahlenden Arbeitgebers, sondern dem Sozialschutz der Versorgungsberechtigten. Bis ins Letzte gerecht kann die Umlage andernorts eingetretener Schäden niemals sein.

01.01.1970
: Aus für den Ausschluss rentennaher Jahrgänge bei Sozialplanabfindungen?

Die durch § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG gedeckte, vom BAG bestätigte und durch die Überbrückungsfunktion des Sozialplans legitimierte Praxis, Leistungen für rentenberechtigte oder -nahe Arbeitnehmer zu mindern, steht unter Beschuss, denn mit dem Urteil des EuGH vom 12.10.2010 (C-499/08) könnte es damit vorbei sein.