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BM - Berater-Magazin
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Relevanz  •  Datum
01.01.1970
: Verdeckte Videoüberwachung im Betrieb

Das BAG (Urteil vom 21.6.2012 - 2 AZR 153/11) hat klargestellt, dass verdeckte Videoüberwachung im Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen datenschutzrechtlich zulässig ist. Hierzu muss (a) der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestehen, (b) weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sein, (c) die verdeckte Videoüberwachung damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellen und (d) die Maßnahme insgesamt nicht unverhältnismäßig sein.

01.01.1970
: Mehr Schutz für Mitarbeiter bei internen Ermittlungen

Ein Beschluss des LG Hamburg hat die Praxis unternehmensinterner Ermittlungen verunsichert (15.10.2010 - 608 Qs 18/10). Das Gericht bestätigte die staatsanwaltliche Beschlagnahme von Aufzeichnungen externer Rechtsanwälte, die aufgrund von "vertraulichen" Mitarbeitergesprächen im Rahmen interner Ermittlungen wegen Untreueverdachts bei einer Bank erstellt worden waren. Können Organe und Mitarbeiter sich nun nicht mehr darauf verlassen, dass die Informationen aus Gesprächen, die sie mit Anwälten ihres Unternehmens führen, vor dem Zugriff der Staatsanwaltschaft geschützt sind?

01.01.1970
: Mit 40 noch voll im Saft

40 Jahre alt zu werden ist nach weit verbreiteter Meinung grundsätzlich kein großes Vergnügen. Dieses Alter steht im Volksmund für die so genannte "Midlife-Crisis", das Schreckgespenst für Mitt- und End-Dreißiger. Und auch diejenigen, die es hinter sich haben, blicken oft mit gemischten Gefühlen zurück. Im öffentlichen Dienst wird das Erreichen dieser schmerzlichen Altersgrenze zumindest durch eine tarifliche Regelung versüßt: Nach § 26 Abs. 1 TVöD erhalten Arbeitnehmer einen Urlaubstag mehr. Das BAG hat diese Vorschrift allerdings mit Urteil vom 20.3.2012 (9 AZR 529/10) gekippt: Sie verfolge nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen. Denn ab dem 40. Lebensjahr ließe sich ein solches kaum begründen. Es liege vielmehr eine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer vor. Diese Diskriminierung könne nur dadurch beseitigt werden, dass der Urlaub der Jüngeren "nach oben" anzupassen sei.

01.01.1970
: "Zeitarbeit darf nicht der juristische Rettungsanker falsch angelegter Werkverträge sein"

Zeitarbeit ist für Unternehmen ein unverzichtbares Instrument für Flexibilität. Auftragsspitzen, schwer zu prognostizierende Beschäftigungslagen oder andere unternehmenspolitische Situationen können den Einsatz von Zeitarbeit erfordern. An dieser beschäftigungspolitischen Position halten die Arbeitgeberverbände fest - zu Recht. Zeitarbeit ist eine zulässige und wichtige Form von Arbeit. Auch Gewerkschaften und Betriebsräte stellen sich dieser Diskussion, um auf Arbeitsbedarf mit Arbeitsplätzen zu reagieren. Arbeit zu schaffen ist der Grundkonsens. Arbeit ist kein statischer Zustand, sondern eine von Auftragslagen und Konjunkturen bestimmte Variable.