R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
BM - Berater-Magazin
Header Pfeil
Insgesamt 23973 Treffer     
Relevanz  •  Datum
01.01.1970
: Arbeitnehmerüberlassung im Modellprojekt Bürgerarbeit - Geltung des TVöD

Das am 15.1.2012 gestartete Modellprojekt Bürgerarbeit hat die nachhaltige Reduzierung der Arbeitslosigkeit als primäres Ziel. Es handelt sich um Arbeitsstellen im Sinne des SGB IX als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, ausgenommen Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber sind vorwiegend Gemeinden, Städte und Kreise.

01.01.1970
: Revisionsleiter im Dilemma

Die neuen Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (2011) bringen Revisionsleiter in Dilemmata. Ziffer 2600 dieser vom Institute of Internal Auditors (IIA) herausgegebenen Standards verpflichtet Revisionseiter bedenkliche Restrisiken mit der Geschäftsleitung zu besprechen. Kann dabei keine Einigung gefunden werden, muss der Revisionsleiter, die Angelegenheit dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorlegen. Hierdurch kann ein Dilemma entstehen, denn der Revisionsleiter untersteht der Geschäftsleitung und ist ohne Weiteres nicht befugt, direkt an den Aufsichtsrat zu berichten. Wie soll er sich in dieser vertrackten Situation verhalten?

01.01.1970
: Diskriminierende Kündigung: Entschädigung auch ohne Kündigungsschutzklage

Seit der Einführung des § 2 Abs. 4 AGG ist dessen Reichweite in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Nach dem Wortlaut der Norm gelten für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz. Mit der Frage, ob hiervon auch mit der Kündigung in Zusammenhang stehende Ersatzansprüche betroffen sind, hatte sich nun das LAG Bremen zu beschäftigen (LAG Bremen, Urteil v. 29.6.2010 - 1 Sa 29/10, BB 2010, 2512). Dabei gelangte es zu dem Ergebnis, dass § 2 Abs. 4 AGG einem auch individuell geltend gemachten Ersatzanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG gerade nicht entgegensteht. Denn sowohl Wortlaut als auch Sinn und Zweck des § 2 Abs. 4 AGG würden dafür sprechen, dass nur die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung selbst hiervon erfasst ist. Damit einhergehende Ersatzansprüche nach dem AGG seien dadurch gerade nicht ausgeschlossen.

01.01.1970
: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold"

Mit den viel beachteten Schlussanträgen vom 12.1.2012 verneint der Generalanwalt des EuGH in der Rechtssache C 415/10 einen allgemeinen Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber. Nach Ansicht von Generalanwalt <hh>Mengozzi</hh> verlangen die einschlägigen EU-Richtlinien nicht, dass einem Stellenbewerber im Fall seiner Nichtberücksichtigung ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Auskunft eingeräumt wird, ob und aufgrund welcher Kriterien er einen anderen Bewerber eingestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Bewerber darlegt, dass er die Voraussetzungen für die vom Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle erfüllt.