: Verschärfte steuerrechtliche Hürden für die Anerkennung von Pensionsrückstellungen
<p>Die steuerrechtlichen Hürden an die Formulierung und Ausgestaltung von Pensionszusagen – und hier insbesondere GGF-Zusagen – werden immer restriktiver. In einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (28.2.2024 – I R 29/21) wird die Eindeutigkeit und Klarheit bezogen auf einzelne Leistungsarten mit Bezug auf die allgemeinen Auslegungsregeln bzw. Denkgesetze oder Erfahrungssätze analysiert und bei fehlender Eindeutigkeit die Anerkennung der Pensionsrückstellungen versagt. …</p>
: Mehr Rechtssicherheit für die ertragsteuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwester-Personengesellschaften
<p>Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. In diesem Rahmen wurde auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28.11.2023 – 2 BvL 8/13 eingearbeitet, wonach die Regelung des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwester-Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. …</p>
: Rechtsprechungsübersicht zum umsatzsteuerlichen Direktanspruch – Teil 1: Rückblick
<p>Die Finanzgerichte arbeiten die Voraussetzungen des umsatzsteuerlichen Direktanspruchs im Anschluss an die Stellungnahme der Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 12.4.2022 weiter auf. Die in der Literatur mitunter harsch und vielfach als zu streng kritisierte Verwaltungsauffassung ist inzwischen durch jüngere Entscheidungen bereits wieder in Teilen überholt. Eine abschließende Klärung scheint in weiter Ferne. …</p>
: BVerfG: Unzulässige Richtervorlage
<p>Pflichtwidrigkeit eines Steuerberaters bei Bilanzierung zu Fortführungswerten ist dann zu bejahen, wenn er es unterlässt, trotz Krise des Unternehmens, mit dem Mandanten abzuklären, ob Fortführungswerte bei der Bilanzerstellung zugrunde gelegt werden können. Die Fortführungsfähigkeit ist in diesem Falle zu überprüfen;</p>
: Rückstellung für die drohende Rückzahlung vorläufig festgesetzter Erstattungszinsen
<p>Die für bestrittene zivilrechtliche Ansprüche entwickelten Grundsätze sind entsprechend auf streitige Steuerforderungen anzuwenden, wenn der Steuerstreit nicht offensichtlich unzulässig und dem Grunde oder der Höhe nach willkürlich oder erkennbar nur zum Schein angestrengt wird und zum Bilanzstichtag keine weiteren objektiven Anhaltspunkte vorliegen, die eine genauere Prognose ermöglichen, …</p>
: Unternehmenssteuerrecht
<p>von Dr. Bert Füssenich, Richter am BFH, München; Professor Dr. Andreas Herlinghaus, Richter am BFH, München, Honrorarprofessor an der Universität Bonn; Professor Dr. Rainer Hüttemann, Dipl.-Volkswirt, Direktor des Instituts für Steuerrecht der Universität Bonn; Professor Dr. Carsten Meinert, Dipl.-Finanzwirt (FH), Universität Potsdam; Professor Dr. André Meyer, LL.M. Taxation, …</p>
: Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz): GmbHG
<p>Begründet von Professor Dr. Lutz Michalski. Herausgegeben von Dipl.-Kfm. Dr. jur. Andreas Heidinger, Rechtsanwalt, Deutsches Notarinstitut, Würzburg; Professor Dr. Stefan Leible, Universität Bayreuth; Professor Dr. Jessica Schmidt, LL.M., Universität Bayreuth.</p>
: Richtiges Verhalten in der Compliance-Krise
<p>Herausgegeben von Dr. Philipp Engelhoven, Rechtsanwalt. Bearbeitet von Jan Christian Eggers, LL.M. (Exeter), Rechtsanwalt; Dr. Philipp Engelhoven, Rechtanwalt; Dr. Oliver Pragal, Rechtsanwalt; Dr. Oliver Stegmann und Melanie Weist, Steuerberaterin; Verlag C. H. Beck, München, 2023, geb. 452 Seiten, ISBN 978-3-406-79457-5, 139 €.</p>
: Vertriebsrecht
<p>Herausgegeben von Professor Dr. Eckhard Flohr, Rechtsanwalt, LADM Rechtsanwälte, Düsseldorf/Kitzbühel und Dr. Ulf Wauschkuhn, Rechtsanwalt, Baker McKenzie, München.</p>
: Internationale Unternehmensbesteuerung
<p>Begründet von Professor (em.) Dr. Dr. h.c. mult. Otto H. Jacobs, Professor für Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim, Steuerberater. Herausgegeben von Christoph Spengel, bearbeitet von Dr. Hannah Nusser, Partnerin einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberaterin, Stuttgart; Professor Dr. Andreas Oestreicher, …</p>