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BM - Berater-Magazin
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02.07.2018
: Zuordnung des verrechenbaren Verlusts i. S. des § 15a EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils eines Kommanditanteils

<p>Überträgt ein Kommanditist unentgeltlich einen Teil seiner Beteiligung an der KG, geht der verrechenbare Verlust anteilig auf den Übernehmer über, wenn diesem auch das durch die Beteiligung vermittelte Gewinnbezugsrecht übertragen wird.</p>

02.07.2018
: BB-Kommentar

<p>Soll ein Kommanditanteil, dessen Kapitalkonto (in Summe) negativ ist, unentgeltlich übertragen werden, besteht die Gefahr, dass durch die Übernahme des negativen Kapitalkontos ein entgeltlicher Vorgang unterstellt wird. Das gilt zumindest solange, wie keine stillen Reserven vorhanden sind. Dieses Problem wollten die Akteure im vorliegenden Urteilsfall wohl im Voraus vermeiden, …</p>

02.07.2018
: Zu den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils und taggleichem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

<p>Nach § 6 Abs. 3 EStG sind bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils die Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert anzusetzen, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.</p>

02.07.2018
: BB-Kommentar

<p>Vor dem FG war die Frage zu klären, ob im Rahmen einer (bestehenden) Betriebsaufspaltung die teilweise Veräußerung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen – hier die Betriebs-GmbH-Anteile – als schädlich für die Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG anzusehen ist.</p>

02.07.2018
: Im Blickpunkt

<p>Die EuGVVO regelt als lex specialis die örtliche Gerichtszuständigkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in der EU. Die EuGVVO ist auch anwendbar bei Klagen aus dem Arbeitsvertrag. Wie im deutschen Recht normiert die EuGVVO den Beklagtengerichtsstand als Regelfall. Für arbeitsvertragliche Klagen gelten jedoch Sondergerichtsstände: Der Arbeitnehmer hat die Wahl, den Arbeitgeber entweder an seinem Wohnsitz/Sitz zu verklagen oder am Gerichtsstand des Arbeitsorts. …</p>

02.07.2018
: EuGH: Gerichtsstand in Arbeitssachen bei Widerklage des Arbeitgebers

<p>Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er in einem Fall wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden dem Arbeitgeber das Recht einräumt, vor dem Gericht, bei dem die von einem Arbeitnehmer erhobene Klage selbst ordnungsgemäß anhängig ist, …</p>

02.07.2018
: BAG: Voraussetzungen des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB

<p>Ein Betriebsübergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG sowie iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass</p>

02.07.2018
: BAG: Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung

<p>§ 241 Abs. 2 BGB verpflichtet den Arbeitgeber nicht, eine zugunsten des Arbeitnehmers zur Durchführung einer Entgeltumwandlung abgeschlossene Direktversicherung zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer mit dem Rückkaufswert der Versicherung Verbindlichkeiten tilgen will.</p>

02.07.2018
: BAG: Altersdiskriminierung wegen betrieblicher Altersgrenzen

<p>§ 10 Satz 3 Nr. 4 AGG regelt die Zulässigkeit von Altersgrenzen in den Systemen der betrieblichen Altersversorgung nicht abschließend. Eine durch diese Altersgrenzen bewirkte unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters kann auch nach § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG gerechtfertigt sein (Rn. 32).</p>

02.07.2018
: LAG Berlin-Brand.: Geltungsdauer von Betriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

<p>§ 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB stellt einen Auffangtatbestand dar. Sofern ein Betrieb oder Betriebsteil identitätswahrend beim Erwerber als eigenständiger Betrieb fortbesteht, gelten Betriebsvereinbarungen für den Erwerber als Kollektivnorm weiter. Dies gilt auch für Gesamtbetriebsvereinbarungen.</p>