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BM - Berater-Magazin
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25.01.2016
: Steuerliche Abzinsungsverpflichtung bei Zeitwertkonten?

Die Beobachtung von Betriebsprüfungen der jüngsten Zeit zeigt ein uneinheitliches Verhalten der Finanzverwaltung in ihrer Beurteilung der Rückstellungsbildung für Zeitwertkontenmodelle. Insbesondere bei einer ausschließlichen Bindung der Wertentwicklung an Fondsprodukte ohne positive Garantieverzinsung möchte sie - anders als bei typischerweise bei Versicherungslösungen vorgesehenen Lösungen mit positiver Garantieverzinsung - die bis zu einem Bilanzstichtag entstandenen Verpflichtungen zum Zwecke der Rückstellungsbildung einer Abzinsung unterziehen. Dieses Verfahren bei wertpapiergebunden ausgestalteten Zeitwertkontenmodellen ist in der Finanzverwaltung selbst nicht unumstritten, was zu einer nicht unerheblichen Verunsicherung bei den betroffenen Arbeitgebern führt. Der nachfolgende Beitrag nimmt zunächst eine systematische Aufarbeitung der Rechtslage vor, um sodann Gestaltungsspielräume zur Vermeidung der Abzinsungsthematik sowie deren Grenzen aufzuzeigen.

18.01.2016
: (Unternehmens-)Bewertung beim Delisting: Auswirkungen der Neuregelung des § 39 BörsG auf KMU

Durch die Überarbeitung des Börsengesetzes im Rahmen des Umsetzungsgesetzes zur Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (TRL-ÄndRL-UmsG), das am 26.11.2015 in Kraft getreten ist, wird die Abfindungsbemessung für die Anleger eines Unternehmens im Fall des Delisting neu geregelt. Künftig hat ein Unternehmen seinen Anlegern im Fall des Delisting ein Pflichtangebot für den Erwerb ihrer Anteile zu unterbreiten. Das Pflichtangebot soll sich am Sechsmonatsdurchschnittskurs des betreffenden Unternehmens orientieren. Ist im Einzelfall von einer mangelnden Liquidität bei einer gleichzeitig hohen Volatilität der Aktien eines Unternehmens auszugehen, soll das Pflichtangebot für die Anleger auf Grundlage einer Unternehmensbewertung nach IDW S 1 ermittelt werden. Im nachfolgenden Beitrag wird gezeigt, dass kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in besonderer Weise von der gesetzlichen Neuregelung § 39 BörsG i. d. F. des TRL-ÄndRL-UmsG betroffen sein werden, und es wird erläutert, welche Auswirkungen sich hieraus für die betroffenen Unternehmen bei der Abfindungsbemessung für ihre Anleger im Fall des Delisting ergeben.

11.01.2016
: Enforcement-Prüfungsschwerpunkte 2016

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 27.10.2015 die europäischen Enforcement-Prüfungsschwerpunkte bekannt gegeben. Sie betreffen die Auswirkungen der gegenwärtigen Finanzmarktsituation auf die Abschlüsse, die Kapitalflussrechnung und die Zeitwertbilanzierung. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) e. V. hat die Prüfungsschwerpunkte der ESMA um zwei nationale Schwerpunkte ergänzt, die am 19.11.2015 veröffentlicht wurden. Diese beziehen sich auf die Themengebiete Umsatzerlöse und auf besondere Aspekte von Unternehmenszusammenschlüssen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Prüfungsschwerpunkte und erläutert hiermit verbundene Risiken für die Rechnungslegung sowie Möglichkeiten, hiermit umzugehen. Dabei werden zunächst die Prüfungsschwerpunkte der DPR und anschließend die wichtigsten Aspekte der ESMA-Prüfungsschwerpunkte erläutert.

11.01.2016
: AReG-RegE - Überblick über die Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf

Nachdem auf europäischer Ebene die Überarbeitung der EU-Abschlussprüfer-Richtlinie (RL) und die (neue) Verordnung (VO) über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse in Kraft getreten sind, steht nunmehr die Umsetzung der Vorgaben an. Die Bundesregierung hat am 16.12.2015 den Regierungsentwurf (RegE) eines Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der RL sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der VO verabschiedet. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen des Entwurfs gegenüber dem Referentenentwurf (RefE) vom 27.3.2015 (vgl. dazu Blöink/Kumm, BB 2015, 1067 ff.) vor.